BrückenKlinischer Fall: Brückenversorgung trotz disparallelem Pfeiler beim GKV-Patienten
Nicht immer lassen sich bei Brückenversorgungen die Pfeiler so parallel und konisch gestalten, dass sie eine gemeinsame Einschubrichtung aufweisen. Sind Brückenpfeiler so stark gekippt, dass ein weiteres Beschleifen eine zu große Verletzungsgefahr für den Zahnnerv darstellt oder den Pfeilerzahn in seiner Statik zu stark schwächt, so kann in die Brückenversorgung ein Geschiebe eingearbeitet werden. Wie solche Versorgungen bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzurechnen sind, zeigt dieser Beitrag anhand eines Fallbeispiels.
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AUSGABE: AAZ 4/2026, S. 18 · ID: 50767395
