KieferorthopädieKFO-Behandlung abgeschlossen: So rechnen Sie Folgeleistungen beim GKV-Patienten ab
| Mit der Abschlusserklärung oder sechs Monate nach einem Behandlungsabbruch, können Sie definitiv keine kieferorthopädischen (KFO-)Leistungen mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berechnen. Doch was tun, wenn doch noch Folgeleistungen notwendig werden? |
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AUSGABE: AAZ 11/2025, S. 2 · ID: 50580588