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KinderzahnheilkundeIP- und FU-Leistungen: So lesen Sie die Altersbegrenzungen im BEMA richtig

Abo-Inhalt26.02.20254 Min. LesedauerVon Birgit Brunn, ZMV und Praxismanagerin, Oldenburg

| Wer Altersbegrenzungen im BEMA missachtet, riskiert eine Streichung der Vergütung und verliert Umsatz. Betroffen  sind insbesondere die budgetfreien Leistungen der Individualprophylaxe (IP) sowie Früherkennungsuntersuchungen (FU) bei Kindern und Jugendlichen. Die Praxissoftware kann dabei helfen, Jahre in Monate umzurechnen, was den Zeitaufwand reduziert. Das Interpretieren und Auslegen der Leistungslegenden und Abrechnungsbestimmungen ist jedoch Sache des Zahnarztes bzw. der Abrechnungskraft. Allein der Begriff „vollendet“ kann schon zu Fehlinterpretationen und somit Streichungen führen. Was hierbei zu berücksichtigen ist, erläutert dieser Beitrag. |

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AUSGABE: AAZ 3/2025, S. 7 · ID: 50244265

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