ParodontologieGilt die neue UPT-Regelung ab dem 01.07. auch für PAR-Behandlungen, die vorher begonnen wurden?
| Frage: „Gilt die neue UPT-Regelung (Wegfall der Jahres-/Halbjahres-/Tertial-Zuordnung; AAZ 03/2025, Seite 3 ff. und AAZ 05/2025, Seite 4 ff.) auch für schon laufende UPT-Leistungen oder nur für neue PAR-Behandlungen, die ab dem 01.07.2025 beantragt werden?“ |
Antwort: Der Verordnungsgeber hat in seinem Beschluss keine Übergangsregelung vorgesehen (Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses [G-BA] vom 19.12.2024).
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AUSGABE: AAZ 7/2025, S. 1 · ID: 50441501