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ProthetikGeschiebebrücke gebrochen – kann die Neuherstellung in Zirkon mit Festzuschuss 2.6 und der Nr. 5080 GOZ berechnet werden?

16.01.20251363 Min. LesedauerVon beantwortet von Angelika Schreiber, Hockenheim

| Frage: „Bei einem unserer Patienten ist die Geschiebebrücke 47–45 gebrochen und muss neu hergestellt werden. Der Patient wünscht eine Fertigung in Zirkon. Sind für diese Versorgung der Festzuschuss 2.6 und die Nr. 5080 GOZ berechnungsfähig?“ |

Antwort: Bei der Erneuerung der Geschiebebrücke in Zirkon handelt es sich um eine gleichartige Versorgung. Für die provisorische Versorgung werden i. d. R. zwei provisorische Kronen nach BEMA-Nr. 19 notwendig (Einzelzahnprovisorien aufgrund der disparallelen Pfeiler).

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AUSGABE: AAZ 2/2025, S. 2 · ID: 50261727

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