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ZahnersatzBesteht bei Vollkronen auf den Zähnen 16 und 26 in besonderer topografischer Lage ein Anspruch auf einen Verblendzuschuss?

Abo-Inhalt18.07.2024224 Min. LesedauerVon beantwortet von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

| Frage:Bei einer 42-jährigen Patientin werden Vollkronen auf den Zähnen 16, 26 notwendig. Im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung im jugendlichen Alter wurden der Patientin alle 4er entfernt und die Lücken geschlossen. Besteht nun aufgrund der topografischen Lage der oberen 6er bei der Beantragung der Verblendkronen ein Anspruch auf den Festzuschuss 1.3 für die vestibuläre Verblendung der Einzelkronen? Oder gilt diese Regelung ausschließlich im Falle einer Brückenversorgung? |

Antwort: Wie Sie treffend beschreiben, ist die topografische Lage der betroffenen Zähne 16, 26 entscheidend. Die Entfernung der 4er (möglicherweise aus Platzmangel) mit anschließender Einstellung der 5er und 6er erfolgte zwar im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung. Da aber im Rahmen der Behandlung eine Lücke geschlossen wurde, besteht ein Anspruch auf den Verblendzuschuss.

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AUSGABE: AAZ 2/2025, S. 1 · ID: 50085314

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