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ProthetikAustausch aller Prothesenzähne – wie abrechnen?

Abo-Inhalt06.05.2025135 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „In AAZ 02/2011, Seite 9 f. beschreiben Sie die korrekte Festzuschuss-Auswahl gemäß FZ 3.1 beim Austausch aller Prothesenzähne. Dem folgend habe ich dies so beantragt, der Antrag wurde abgelehnt. Die Krankenkasse bezieht sich hierbei auf die Aussagen einer KZV. In einer anderen Quelle wird beschrieben, dass trotz gleichartiger Versorgung die BEMA-Nr. 96a–c berechnet werden soll und die für den Festzuschuss 6.2 nicht vorgesehenen BEL-Pos. 301 0, 302 0, 361 0, 362 0 abgerechnet werden dürften. Was ist korrekt?“ |

Antwort: Der Austausch aller Prothesenzähne stellt grundsätzlich eine Wiederherstellungsmaßnahme und keine Neuanfertigung dar. Für die Beurteilung der Frage muss unterschieden werden, ob es um den Leistungsanspruch des Patienten gegenüber seiner Krankenkasse (FZ) oder um die Abrechnung der Leistungen des Zahnarztes gegenüber dem Patienten geht.

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AUSGABE: AAZ 10/2025, S. 14 · ID: 50379081

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