FüllungstherapieAmalgamersatz: Informationen für das Praxisteam
| Seit dem 01.01.2025 darf Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht mehr verwendet werden. Bei Kindern unter 15 Jahren sowie bei schwangeren und stillenden Frauen ist die Verwendung seit 2018 verboten. Welche Alternativen es an Materialien für unterschiedliche Kavitätenklassen gibt und wo der Sachleistungsanspruch des GKV-Patienten endet, erläutert dieser Beitrag. |
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AUSGABE: AAZ 2/2025, S. 8 · ID: 50281238