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ParodontologieAbrechnung der UPT-Schritte: Ab dem 01.01.2024 gilt eine neue Zählweise

Abo-Inhalt13.12.202332 Min. Lesedauer IWW

| Ab dem 01.01.2024 gilt in der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) eine neue Zählweise: Wird für die Abrechnung der BEMA-Nr. UPTd die Nummer des UPT-Schritts angegeben, so werden künftig nur noch die tatsächlich erbrachten UPT-Schritte gezählt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat die Softwarehersteller und die KZVen in ihrem aktuellen Auslieferungsschreiben von Ende November für das neue PAR-Abrechnungsmodul Version 5.0 dementsprechend informiert. Wie sich die Änderung auf die Abrechnung der UPT auswirkt, lesen Sie in diesem Beitrag. |

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AUSGABE: AAZ 1/2024, S. 5 · ID: 49824260

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