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LeserforumWie ist eine mittelbare Beratung nach GOÄ abzurechnen?

08.08.2024278 Min. LesedauerVon beantwortet von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

| Frage: „Wir haben einen Patienten behandelt und dessen Angehörigen über den Verlauf und Befund aufgeklärt. Diese Aufklärung fand auf Wunsch des Patienten statt und wurde von uns mit Nr. 3 GOÄ abgerechnet. Nun lehnt die private Krankenversicherung (PKV) die Erstattung ab. Begründung: Die Beratungsleistung sei direkt gegenüber dem Patienten zu erbringen. Stimmt das und wie lautet Ihre Empfehlung?“ |

Antwort: Zwar richtet sich üblicherweise eine Beratung unmittelbar an den Patienten, jedoch gibt es Situationen, in denen der Patient nicht direkt beraten werden kann oder sollte. In diesem Fall spricht man von einer „mittelbaren Beratung“.

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AUSGABE: AAA 11/2024, S. 11 · ID: 50124622

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