Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAA Abrechnung aktuell
  3. Telefonische AU wieder möglich – „Corona-Kennzeichnung“ mit Nr. 88240 entfällt

COVID-19-SonderregelungenTelefonische AU wieder möglich – „Corona-Kennzeichnung“ mit Nr. 88240 entfällt

Abo-Inhalt08.08.20227930 Min. Lesedauer IWW

| Seit dem 04.08.2022 können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege wieder nach telefonischer Anamnese für bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diese Regelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU), die zum 31.05.2022 zunächst ausgelaufen war, angesichts steigender Corona-Infektionszahlen und der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison reaktiviert. Die Sonderregelung ist zunächst bis zum 30.11.2022 befristet. Die angestrebte Reaktivierung der Nrn. 01433 und 01434 blieb aus. Die Kennzeichnung von COVID-19-Fällen mit der Nr. 88240 ist weggefallen. |

Telefonische AU-Feststellung wieder möglich – ohne Änderungen

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAA 8/2022, S. 2 · ID: 48524897

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte