COVID-19-SonderregelungenTelefonische AU wieder möglich – „Corona-Kennzeichnung“ mit Nr. 88240 entfällt
| Seit dem 04.08.2022 können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege wieder nach telefonischer Anamnese für bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diese Regelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU), die zum 31.05.2022 zunächst ausgelaufen war, angesichts steigender Corona-Infektionszahlen und der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison reaktiviert. Die Sonderregelung ist zunächst bis zum 30.11.2022 befristet. Die angestrebte Reaktivierung der Nrn. 01433 und 01434 blieb aus. Die Kennzeichnung von COVID-19-Fällen mit der Nr. 88240 ist weggefallen. |
Telefonische AU-Feststellung wieder möglich – ohne Änderungen
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AUSGABE: AAA 8/2022, S. 2 · ID: 48524897