EBMSind Arztbriefe im Folgequartal berechnungsfähig?
| Für Arztbriefe enthält der EBM zwar zwei Gebührenpositionen – die Nr. 01600 für den ärztlichen Bericht über eine Patientenuntersuchung und die Nr. 01601 für den individuellen Arztbrief mit Anamnese, Befund und epikritischer Bewertung. Allerdings sind diese Positionen in den Versicherten- und Grundpauschalen enthalten und können nicht berechnet werden, wenn im Quartal eine Versicherten- bzw. Grundpauschale abgerechnet wird. |
Beispiel-Konstellation für isolierte Abrechnung der Nrn. 01600/01601
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AUSGABE: AAA 3/2022, S. 4 · ID: 48031059

