Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAA Abrechnung aktuell
  3. Organspende-Beratung nach EBM-Nr. 01480: Was geschieht, wenn ein anderer Arzt diese Position bereits abgerechnet hat?

Leserforum RechtOrganspende-Beratung nach EBM-Nr. 01480: Was geschieht, wenn ein anderer Arzt diese Position bereits abgerechnet hat?

Abo-Inhalt27.02.20262 Min. LesedauerVon beantwortet von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht Dr. Babette Christophers LL.M., Münster, aesculaw.de

Frage: Wie ist es, wenn die EBM-Nr. 01480 für die Beratung zur Organspende bereits von einem anderen Hausarzt abgerechnet wurde, unsere Praxis das nicht erfährt und vor Ablauf des Zeitraums von zwei Jahren ebenfalls abrechnet? Droht dann irgendwann ein Regress?“

Antwort: „Wenn der Arzt den obligaten Leistungsinhalt erbracht hat, also der persönliche Arzt-Patienten Kontakt (APK) stattgefunden hat und die Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a Transplantationsgesetz (TPG) erfolgte, dann dürfte hier kein Regress drohen. Der Arzt weiß ohne Weiteres nicht, was seine Kollegen in einer anderen Praxis abgerechnet haben. Dies kann ihm nicht zum Nachteil gereichen.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAA 3/2026, S. 2 · ID: 50771021

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte