KV-HonorarNoch keine Einigung über den Orientierungswert – MGV-Veränderungen für 2023 beschlossen
| KBV und Krankenkassen haben sich in den bisherigen Verhandlungen noch nicht über eine Anpassung des Orientierungswerts für 2023 verständigt. Die Vorstellungen beider Seiten liegen weit auseinander: Während die KBV eine Anhebung des Orientierungswerts unter Berücksichtigung der Inflation um fast sechs Prozent fordert, bestehen die Kassen auf einer Nullrunde. Am 14.09.2022 soll der Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden. Die regionalen Veränderungsraten der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) für das Jahr 2023 hat der Bewertungsausschuss jedoch bereits festgestellt. |
MGV-Veränderungsraten von 2020 auf 2021 beschlossen
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AUSGABE: AAA 9/2022, S. 3 · ID: 48550806