G-BANeues Zweitmeinungsverfahren zu Wirbelsäulen-OPs
| Versicherte können vor bestimmten geplanten Operationen an der Wirbelsäule eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. Die entsprechende Ergänzung der Zweitmeinungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist am 19.11.2021 in Kraft getreten. |
Berechtigte Ärzte für eine solche Zweitmeinung sind neben Orthopäden, Unfallchirurgen, Neurologen, Neurochirurgen und Ärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin auch Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“.
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AUSGABE: AAA 2/2022, S. 2 · ID: 47915062