EBM 2025Kardio-CT: Das sollten Hausärzte zur Vortestwahrscheinlichkeit und zur Fallkonferenz wissen
| Seit dem 01.01.2025 haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Computertomografie-Koronarangiografie (CCTA, auch Kardio-CT). In Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat der Bewertungsausschuss zum 01.01.2025 entsprechende Abrechnungspositionen für Radiologen sowie eine – auch für überweisende Hausärzte interessante Position zur interdisziplinären Fallkonferenz – in den EBM aufgenommen. |
Besonderheiten bei Überweisungen zur CCTA
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AUSGABE: AAA 1/2025, S. 10 · ID: 50270084
