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LeserforumHausbesuche: Nr. 52 und Nr. 50 GOÄ an einem Tag – geht das?

Abo-Inhalt29.06.20236441 Min. Lesedauer IWW

| Frage: „Wenn eine MFA morgens zum Patienten fährt, um Blut abzunehmen und später ein Arzt den Patienten zum geplanten Hausbesuch aufsucht (nicht zeitgleich), können wir dann die Nr. 52 und die Nr. 50 GOÄ abrechnen?“ |

Antwort: Die Nr. 52 GOÄ (Besuch des Patienten durch die MFA) ist auch am selben Tag berechnungsfähig wie die Nr. 50 GOÄ (Hausbesuch durch den Arzt), wenn diese beiden Leistungen – wie im beschriebenen Fall – zeitlich getrennt voneinander erbracht wurden. In der Rechnung sollten dann die verschiedenen Uhrzeiten angeführt werden.

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AUSGABE: AAA 7/2023, S. 1 · ID: 49533820

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