EBM 2026 und KV-Honorar 2025Hausarzt-Entbudgetierung startet zum 01.10.2025 – Warteschleife für neue Versorgungspauschale
| Ab dem Quartal IV/2025 gilt die Entbugetierung hausärtlicher Leistungen. Die durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vorgegebene neue Vorhaltepauschale startet erst zum 01.01.2026. Zur neuen Versorgungspauschale haben sich KBV und Krankenkassen bis Redaktionsschluss noch nicht einigen können, obwohl diese Pauschale ebenfalls im GVSG fixiert ist. Die Versorgungspauschale gilt für nicht intensiv betreute Versicherte ab dem 18. Lebensjahr, bei denen aufgrund einer chronischen Erkrankung eine kontinuierliche Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel erforderlich ist. Aufgrund der ausgebliebenen Beschlüsse dazu rechnen Hausärzte im Quartal IV/2025 ihre Leistungen wie gewohnt ab. |
Die entbudgetierten Leistungen
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