DispensierrechtHausärzte dürfen antivirale Arzneimittel zur COVID-19-Behandlung abgeben
| Das Bundesgesundheitsministerium will den Zugang zu COVID-19-Medikamenten in der Frühphase der Erkrankung erleichtern. Durch eine Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wurde das sogenannte Dispensierrecht für Hausärzte bei der Patientenversorgung mit zugelassenen antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen eingeführt. Erfahren Sie im Überblick, wie Abgabe und Abrechnung ablaufen und was Sie dabei beachten sollten. |
Was ist Sinn und Zweck der Maßnahme?
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AUSGABE: AAA 9/2022, S. 11 · ID: 48548391
