LeserforumGOÄ – Wann gilt sie und wer darf was abrechnen?
| Frage: Ich habe mich neu als Hausarzt niedergelassen und bin mir nicht sicher, welche Leistungen ich aus der GOÄ abrechnen darf und welche nicht. Und: Gilt die GOÄ auch bei Ige-Leistungen? |
Antwort: Beide Fragen lassen sich mit dem Inhalt des § 1 GOÄ beantworten. Abs. 1 gibt den „Anwendungsbereich“ an, Abs. 2 gibt Auskunft, wann ein Arzt Leistungen aus der GOÄ erbringen und dann auch abrechnen darf. § 1 Abs. 1 GOÄ lautet: „Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.“ Die GOÄ ist also anzuwenden bei allen beruflichen Leistungen, die ein Arzt erbringt, außer bei gesetzlich definierten Ausnahmen.
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AUSGABE: AAA 10/2024, S. 14 · ID: 50141576