StrafrechtGericht erteilt „Einbestellungspflicht“ eine Absage!
| Nimmt der Patient einen vereinbarten Wiedervorstellungstermin nicht wahr, trifft den behandelnden Arzt keine Verpflichtung, den Patienten von sich aus einzubestellen. Diese erfreuliche Klarstellung hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln getroffen (Urteil vom 17.06.2024, Az. 5 U 133/23). |
Sachverhalt
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AUSGABE: AAA 11/2024, S. 16 · ID: 50195017
