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Service für AAA-AbonnentenFaktorsteigerung als „Salz in der Honorarsuppe“ – bekannte GOÄ-Sonderausgabe im neuen AAA-Gewand

Leseprobe23.02.20261 Min. Lesedauer IWW

Noch gilt die „alte GOÄ“, auch wenn die „neue (oder besser zukünftige) GOÄ“ immer deutlicher ihre Schatten wirft. Solange die bestehende Gebührenordnung noch Gültigkeit hat, haben auch die Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit der sogenannten Faktorsteigerung. In den vergangenen Jahren haben immer mehr Arztpraxen diese Optionen bei der Privatliquidation auch angewendet – nicht zuletzt, weil die Bundesärztekammer (BÄK) dieses Vorgehen im Jahr 2023 ausdrücklich unterstützt hatte (weitere Informationen hierzu bei der BÄK online unter iww.de/s15205). Für AAA-Abonnenten sind alle wichtigen Informationen, die in Zusammenhang mit der Wahl von höherer Faktoren zusammenhängen, in der AAA-Sonderausgabe „GOÄ-Faktorsteigerung“ zusammengefasst. Diese liegt nun auch im neuen AAA-Design vor und steht für AAA-Kunden online unter iww.de/s15204 zum Downlaod bereit.

ID: 50765380

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