Apps auf RezeptDiGAs für Privatpatienten: Was ist zu beachten?
| Während für Kassenpatienten klar geregelt ist, welche digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnungsfähig sind, ist die Angelegenheit bei der Privatliquidation weniger eindeutig. Die Frage, ob diese „Apps auf Rezept“ auch bei Privatpatienten von den Kostenträgern übernommen werden, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das hängt insbesondere von der jeweiligen Versicherung ab. |
GKV: DiGA-Verzeichnis ist das Maß der Dinge
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AAA 6/2022, S. 6 · ID: 48389724