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Dez. 2024

TI-AnwendungDie neue elektronische Patientenakte – ePA 2025

Abo-Inhalt20.11.20243672 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Meike Schmucker, LL.M., Münster

| Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler, versichertengeführter Aktenordner zur Speicherung und Bündelung von Gesundheitsdaten. Auf Wunsch können gesetzlich Versicherte schon seit dem Jahr 2021 eine ePA erhalten. Ab dem 15.01.2025 wird nun aber flächendeckend Bewegung in diese Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) kommen: Die Krankenkassen legen für jeden Versicherten automatisch eine ePA an, es sei denn die Versicherten widersprechen der ePA (sog. Opt-out-Verfahren). Nach einer Testphase in einigen Modellregionen erfolgt der bundesweite „Roll-out“. Welche Folgen hat dieser Digitalisierungsschritt für die Abläufe in den Hausarztpraxen und für die Abrechnung? Nutzen Sie auch die AAA-Checkliste zum Download für die Vorbereitung auf die ePA in Ihrer Arztpraxis (siehe Abschnitt „Umfangreiches Informationsangebot“ am Ende dieses Beitrags). |

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AUSGABE: AAA 12/2024, S. 8 · ID: 50232941

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