Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AAA Abrechnung aktuell
  3. Die Jugendschutzuntersuchung: auch Kleinvieh ...

ArbeitsvorsorgeDie Jugendschutzuntersuchung: auch Kleinvieh ...

Abo-Inhalt07.06.2023288 Min. LesedauerVon Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

| Nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) darf ein Jugendlicher beim Eintritt in das Berufsleben vor Vollendung seines 18. Lebensjahres nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist und eine entsprechende Bescheinigung darüber vorlegen kann. Dies gilt nicht bei nur geringfügiger oder nicht länger als zwei Monate dauernder Beschäftigung mit leichten Arbeiten. Die Kosten trägt nach § 44 JArbSchG das jeweilige Bundesland. |

Leistungsumfang

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AAA 11/2019, S. 7 · ID: 45807195

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte