VertragsarztrechtDie 11 wichtigsten Regeln zur Abwehr von Honorarkürzungen (Teil 2)
| Seit der Gesetzgeber 2017 die Prüfverfahren wieder in die Hände der regionalen Vertragspartner gelegt hat, ist ein Flickenteppich an Prüfmethoden entstanden, der Ärzte und auch Anwälte herausfordert. Im ersten Teil dieses Beitrags (AAA 01/2021, Seite 14) haben wir fünf der elf wichtigsten Regeln zur Abwehr von Honorarkürzungen vorgestellt. In diesem zweiten Teil folgen weitere sechs Regeln, die Ihnen als erste Handhabe dienen sollen, um Honorarkürzungen zu vermeiden. Lernen Sie Ihre Rechte im Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung kennen und erfahren Sie vor allem, wie Sie diese Rechte wahrnehmen können. |
Inhaltsverzeichnis
- Regel Nr. 6: Widerspruch und mündliche Verhandlung
- Regel Nr. 7: Argumentieren mit dem BSG
- Regel Nr. 8: Transparenz der Daten fordern
- Regel Nr. 9: Berufen Sie sich auf den Grundsatz „Beratung vor Regress“
- Regel Nr. 10: Bei Erfolg die Kosten des Verfahrens geltend machen
- Regel Nr. 11: Entscheidung des Beschwerdeausschusses kritisch überprüfen und Fristen beachten
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AUSGABE: AAA 2/2021, S. 14 · ID: 47039524

