G-BADarum sollten Hausärzte die Therapiehinweise in der Arzneimittel-Richtlinie kennen
| In Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) gibt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Informationen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von bestimmten Arzneimitteln. Er kann dabei auch die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln einschränken. Insofern ist es für Ärztinnen und Ärzte wichtig, die Inhalte der Therapiehinweise zu kennen, da Verstöße gegen diese ggf. im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen geahndet werden. |
Was ist Inhalt der Therapiehinweise?
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AUSGABE: AAA 5/2023, S. 17 · ID: 49251270