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RegressabwehrCannabisverordnungen – Was müssen Ärztinnen und Ärzte beachten?

Abo-Inhalt28.03.20224019 Min. LesedauerVon RAin, FAin für MedizinR und für SozialR Babette Christophers LL.M., Münster

| Die Verordnung von Cannabis unterliegt gemäß § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch V (SGB V) der Genehmigung durch die Krankenkassen. Die Leistung bedarf bei der ersten Verordnung einer solchen Genehmigung, die allerdings auch nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden darf. Die Genehmigung ist vor Beginn der Leistung zu erteilen. In der Praxis wirft die Gesetzesformulierung viele Fragen auf. Der Medizinische Dienst sieht die Notwendigkeit der Verordnung von Cannabis oft nicht. Demnach stünden andere Leistungen zur Verfügung, die dem allgemein anerkannten medizinischen Standard entsprechen. Das sieht der verordnende Arzt naturgemäß anders. In diesem Beitrag geht es um die bisherige Rechtsprechung und die daraus abzuleitenden Praxistipps rund um Cannabisverordnungen. |

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AUSGABE: AAA 4/2022, S. 10 · ID: 48097660

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