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BerufsrechtBeschwerde gegen Hausarztkollegen einreichen – „geht gar nicht“ oder „manchmal muss es sein“

Abo-Inhalt23.04.20253755 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Prof. Dr. Birgit Schröder, Hamburg

| Frage: „Ich ärgere mich sehr über eine ärztliche Berufskollegin, die gegen eine Zahlung in Höhe von 50 Euro Neupatienten aufnimmt. Gleichzeitig bin ich mir aber unsicher, wie ich damit umgehen soll. Ich frage mich, ob ich mich beschweren soll und wer eigentlich zuständig ist.“ |

Antwort: Es kommt immer wieder zu Gerichtsverfahren, in denen es um berufsrechtlich strittiges Verhalten von Medizinern geht (siehe auch weiterführende Hinweise). Derartige Fälle von Kollegen in der Nachbarschaft berühren die eigene Niederlassung mal mehr und mal weniger.

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AUSGABE: AAA 7/2025, S. 14 · ID: 50331247

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