SonderzahlungenBeitragsfreie Corona-Beihilfen noch bis zum 31.12.2022 möglich
| Das 4. Corona-Steuerhilfegesetz sieht vor, dass Praxisinhaber noch bis zum Jahresende 2022 ihren MFAs und weiteren Mitarbeitern in der Arztpraxis einen steuer- und beitragsfreien Corona-Bonus von bis zu 4.500 Euro zukommen lassen können. In den Genuss dieser „brutto-wie-netto“-Zahlung gelangen nur Mitarbeiter in bestimmten Einrichtungen. Dazu zählen u. a. Arztpraxen, Zahnarztpraxen oder Krankenhäuser (Details im ausführlichen AAA-Beitrag, online unter iww.de/s6866). |
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AUSGABE: AAA 9/2022, S. 2 · ID: 48552058