AusfallhonorarAusfallpauschale für kurzfristig abgesagte Termine – Ende eines massiven Ärgernisses?
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat deutlich gemacht, dass die Geltendmachung einer Ausfallpauschale für kurzfristig abgesagte Behandlungstermine unter bestimmten Umständen rechtlich zulässig ist (Urteil vom 12.05.2022, Az. III ZR 78/21). |
Sachverhalt
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AUSGABE: AAA 11/2022, S. 16 · ID: 48588547
