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Flucht aus der UkraineAbrechnung von Arztleistungen bei Geflüchteten

Abo-Inhalt30.03.20224433 Min. Lesedauer IWW

| Kommen geflüchtete Menschen und Asylbewerber aus der Ukraine zur Behandlung in die Arztpraxis, so sind einige Besonderheiten bei der Abrechnung zu beachten. Unterschiede bestehen zwischen Bundesländern und teilweise auch zwischen den Kommunen eines Bundeslandes. |

Der Anspruch der Geflüchteten auf medizinische Versorgung ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Im Vergleich zu Kassenpatienten ist das Anrecht auf ärztliche Versorgung eingeschränkt. Wichtig ist die Vorlage eines von der zuständigen Behörde ausgestellten Krankenscheins. Teilweise wird auch eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorgelegt. Für diese Personengruppe ist auf die Statuskennzeichnung im Feld „Besondere Personengruppe“ (Kennziffer 9) zu achten. Die Behandlung in Notfällen kann auch ohne Behandlungsschein erfolgen. Details zu den Leistungen und zur Abrechnung sowie Links zu Informationen der einzelnen KVen finden Sie bei AAA online unter iww.de/s6267.

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AUSGABE: AAA 4/2022, S. 1 · ID: 48132658

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