EBM 2026Ab Juli 2026: Neue Versorgungspauschale für bestimmte chronisch kranke Patienten
Lange haben KBV und Krankenkassen über die Versorgungspauschale für bestimmte chronisch kranke Versicherte in den EBM verhandelt. Nach dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollte diese Pauschale bis zum 31.08.2025 klar sein, doch die vom Bewertungsausschuss am 11.03.2026 beschlossenen EBM-Änderungen treten nun erst zum 01.07.2026 in Kraft (Beschluss siehe iww.de/s15288). Hausarztpraxen haben also noch etwas Zeit, sich mit den neuen Abrechnungsregeln vertraut zu machen.

Inhaltsverzeichnis
- Personenkreis für die Versorgungspauschale
- Die Bewertung der Versorgungspauschale
- Zuschlag für Patienten mit intensivem Betreuungsbedarf
- Vorhaltepauschale bei Versorgungspauschale nach Nr. 03100
- Vorhaltepauschale bei Zuschlag nach Nr. 03110
- Abrechnungsfähige Leistungen neben Versorgungspauschale
- Abrechnungsausschlüsse
- Besondere Kennzeichnungen
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AUSGABE: AAA 3/2026, S. 5 · ID: 50785336

