Geschäftsgeheimnisse„Catch-all-Klausel“ ist eine unangemessene Benachteiligung
| Eine formularmäßig vereinbarte Vertragsklausel, die den ArbN bezüglich aller internen Vorgänge beim ArbG über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zeitlich unbegrenzt zum Stillschweigen verpflichtet (sogenannte Catch-all-Klausel), benachteiligt den ArbN unangemessen und ist deshalb unwirksam. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 3/2025, S. 39 · ID: 50331071

