GegenstandswertWie ist ein Herausgabeverlangen eines ArbN bezüglich eines Dienstwagens zu bemessen?
| Der Wert eines Anspruchs des ArbN gegen seinen ArbG auf Herausgabe eines auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellten Pkws bemisst sich nach § 42 Abs. 1 S. 1 GKG. Das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht ist als wiederkehrende Leistung mit dem 36-fachen Wert des geldwerten Vorteils der Privatnutzung zu bemessen. Klagt hingegen der ArbG auf Herausgabe des Pkw, dürfte der Zeitwert des Fahrzeugs für die Wertbemessung nach § 33 RVG bzw. § 32 RVG, § 63 GKG maßgebend sein. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 6/2025, S. 105 · ID: 50424939
