Ordentliche KündigungWeisungsrecht des ArbG bei der Schutzkleidung des ArbN
| Die Weisung des ArbG, rote Arbeitshosen als Schutz- und Arbeitskleidung zu tragen, ist aus sachlichen Gründen berechtigt. Sie schränkt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des ArbN nicht unverhältnismäßig ein. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 8/2024, S. 140 · ID: 50099036
