Außerordentliche KündigungStreit um Bürostuhl mündet in fristlosem Rauswurf
| Wenn der ArbG dem Homeoffice generell Vorrang vor Präsenz einräumt, die dafür erforderliche Ausstattung aber nicht so schnell besorgen kann, kann er den ArbN nicht sofort fristlos entlassen, wenn er den Bürostuhl mit nach Hause nimmt. |
Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht Köln (18.1.22, 16 Ca 4198/21, Abruf-Nr. 227593). Der ArbN wandte sich mit seiner Klage gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses u. a. durch eine außerordentliche Kündigung. Der ArbG begründete die Kündigung mit der rechtswidrigen Mitnahme eines Bürostuhls.
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AUSGABE: AA 3/2022, S. 37 · ID: 48012499
