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BeamtenrechtNach Suspendierung Bezüge kürzen?

Abo-Inhalt22.02.20233056 Min. Lesedauer IWW

| Stellen Sie sich vor: Ein Ballettchef beschmiert eine Journalistin mit Hunde-kot, weil er sich durch ihre „schlimme, persönliche“ Kritik angegriffen fühlt. Die Journalistin erstattet Anzeige. Sein ArbG suspendiert ihn, erteilt ihm ein vorläufiges Hausverbot und verlangt eine Entschuldigung. Können dem Ballettchef während des Verfahrens die Bezüge gekürzt werden? |

Hier muss unterschieden werden: Handelt es sich bei der Suspendierung um einen Beamten oder einen ArbN? Ausgehend davon, dass es sich bei dem Ballettdirektor um einen Beamten handelt, ist Folgendes zu beachten:

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AUSGABE: AA 3/2023, S. 49 · ID: 49205402

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