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UrlaubsabgeltungKein Urlaubsanspruch für Zeiten der Kurzarbeit „null“ auch bei Arbeitsunfähigkeit

Abo-Inhalt22.03.2024431 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FOM Hochschule Bremen

| Erkrankt der ArbN in einem Zeitraum, für den wirksam Kurzarbeit „null“ eingeführt worden ist, sind die ausgefallenen Arbeitstage bei der Berechnung des Urlaubsumfangs nicht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen. |

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AUSGABE: AA 4/2024, S. 59 · ID: 49961584

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