SchadenersatzKein Schaden nach Art. 82 DSGVO dargelegt = kein Schadenersatz?
| Ein negatives Gefühl wie „Unsicherheit“ reicht allein für sich nicht aus, um einen immateriellen Schadenersatzanspruch zu begründen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 2/2025, S. 20 · ID: 50292164
