MitbestimmungKann der ArbG seinen ArbN die Handynutzung verbieten, ohne den Betriebsrat zu beteiligen?
| Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der ArbG den ArbN die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt, um eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung sicherzustellen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 2/2024, S. 25 · ID: 49875806
