SonderzahlungenInflationsausgleichsprämie: Ist sie an alle ArbN und in gleicher Höhe zu zahlen?
| ArbG können ihren ArbN eine steuer- und abgabenfreie „Inflationsausgleichsprämie“ in Höhe von bis zu 3.000 EUR auszahlen. Das regelt der neue § 3 Nr. 11c EStG. Hier stellen sich nun Fragen zur Gleichbehandlung von ArbN: Müssen ArbG die Prämie einheitlich an alle zahlen? Darf differenziert werden, und wenn ja, nach welchen Kriterien? Sind Unterschiede in der Höhe der Zahlungen zulässig? |
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AUSGABE: AA 1/2023, S. 9 · ID: 48836347