Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AA Arbeitsrecht aktiv
  3. Die Weitergabe hochsensibler Daten aus Schriftsätzen als Kündigungsgrund

DatenschutzDie Weitergabe hochsensibler Daten aus Schriftsätzen als Kündigungsgrund

Abo-Inhalt23.05.20225706 Min. Lesedauer IWW

| Die Offenlegung und Veröffentlichung von ausschließlich für ein Kündigungsschutzverfahren bestimmten Schriftsätzen, die Gesundheitsdaten Betroffener enthalten, an die Betriebsöffentlichkeit über eine E-Mail mit „Dropbox-Link“, ist geeignet, einen wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung zu bilden. Ein solches vorsätzliches Fehlverhalten muss zuvor auch nicht abgemahnt werden. |

Sachverhalt

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AA 6/2022, S. 96 · ID: 48313701

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte