UnternehmensnachfolgeDie Rechtsstellung des Erwerbers gegenüber dem ArbN nach dem Betriebsübergang – Teil 1
| Nach dem Übergang des Betriebs oder Betriebsteils tritt der Betriebserwerber nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB kraft Gesetzes in alle Rechte und Pflichten des zuvor zwischen dem Veräußerer und dem ArbN bestandenen Arbeitsverhältnisses ein. Dies bedeutet für den oder die betroffenen ArbN einen Wechsel des Vertragspartners kraft Gesetzes. Der zweiteilige Beitrag zeigt auf, welche Konsequenzen diese Rechtslage für den Erwerber als neuen Vertragspartner hat. |
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AUSGABE: AA 4/2022, S. 67 · ID: 48108132