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BetriebsratswahlDas mit der Betriebsratswahl 2022 war wohl nix? Typische Fehler und wie man dagegen vorgeht

Abo-Inhalt25.08.20228197 Min. Lesedauer IWW

| Die Betriebsratswahl: Eigentlich kein großes Ding, denn schließlich findet sie regelmäßig alle vier Jahre statt. Und wo sich alles nur wiederholt, können keine großen Fehler passieren. Weit gefehlt, wie ein aktueller Fall vor dem Arbeitsgericht Braunschweig zur BR-Wahl 2022 zeigt. Der folgende Beitrag zeigt typische Fehler auf, wie man sie hätte verhindern können und was man vielleicht noch retten kann. Denn nach der Wahl ist vor der Wahl. |

Sachverhalt (Arbeitsgericht Braunschweig Beschlus vom 13.7.22)

Neun wahlberechtigte ArbN aus einem Autowerk in Wolfsburg haben vor dem Arbeitsgericht die BR-Wahl, die im März 2022 stattfand, angefochten. Bei den Antragstellern handelt es sich um Beschäftigte, die auf den Listen „Wir für Euch“, „Die Alternative“ und „MIG 18“ für die BR-Wahl kandidierten. Die Anfechtung wird u.a. mit Verstößen gegen den Vorrang der Präsenzwahl vor der Briefwahl, mit der Art und Weise der Durchführung der Briefwahl – insbesondere dem Umgang mit Briefwahlrückläufern – und mit der nicht effektiven Unterbindung der Zerstörung bzw. dem Überkleben von Wahlplakaten begründet. Die Anfechtung der Wahl war erfolgreich. Nach Erörterung der vorgenannten Anfechtungsgründe verkündete das Arbeitsgericht, dass es die Wahl als unwirksam ansieht.

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AUSGABE: AA 9/2022, S. 162 · ID: 48534158

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