BetriebsratBetriebsrat beruft Mitglieder der Minderheitenliste ab und ersetzt sie: Geht das?
| Der gesetzliche Minderheitsschutz der Minderheitsliste gebietet es, einzelne Abberufungs- und Wahlvorgänge einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen und auf dieser Grundlage die Wirksamkeit zu beurteilen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 9/2024, S. 160 · ID: 50129691