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UntersuchungshaftBei einer Untersuchungshaft ist die Kündigung nicht immer wirksam

Abo-Inhalt24.01.20222195 Min. LesedauerVon Einsenderin der Entscheidung: RAin Stephanie Sandbichler, Augsburg

| Auch eine Arbeitsverhinderung wegen Straf- oder Untersuchungshaft kann ein personenbedingter Kündigungsgrund sein. Es ist aber stets eine Prognose der Haftdauer erforderlich. |

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AUSGABE: AA 2/2022, S. 22 · ID: 47945603

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