ProzesskostenhilfeAuch Übersetzungskosten sind von PKH umfasst
| In einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit mit grenzüberschreitendem Bezug umfasst die einem Antragsteller mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat von der Bundesrepublik Deutschland gewährte PKH auch die Kosten für die Übersetzung der Anlagen, die für den Antrag erforderlich sind. |
Zu diesem Ergebnis kam das LAG Hamm (5.3.25, 13 Ta 12/24, Abruf-Nr. 247239). Und weiter: Im PKH-Verfahren kann die Anordnung eines aus dem Vermögen zu zahlenden Betrags nicht generell darauf gestützt werden, dass der Hilfebedürftige seinen Miteigentumsanteil an dem vom dauerhaft getrennt lebenden Ehepartner bewohnten Hausgrundstück verwertet.
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AUSGABE: AA 5/2025, S. 75 · ID: 50395470