Kosten des BetriebsratsArbG trägt Schulungskosten des Betriebsrats plus der erforderlichen Seminarbeigaben
| Der ArbG trägt die durch die Tätigkeit des Betriebsrats (BR) entstehenden Kosten. Dazu gehören auch die Kosten, die bei der Teilnahme eines BR-Mitglieds an einer Schulungsveranstaltung entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen notwendig ist, damit dieser seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann. Pauschalierte Teilnahmekosten für derartige Schulungen sind genauso wenig zu beanstanden wie eine darin inbegriffene Überlassung von für die Betriebsratsarbeit dienlichen Seminarbeigaben. |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AA 8/2022, S. 128 · ID: 48481305